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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Privatrechtliche Formen ...
1. Europäische wirtschaftli...
2. Kapitalgesellschaften: G...
3. Gesellschaft bürgerliche...
a. GbR nach deutschem Recht,
b. GbR nach polnischem Recht;
4. Europäische Privatgesell...
5. Europäische (Aktien-)Ges...
B. Öffentlich-rechtliche Re...
1. Grenzüberschreitender Ör...
2. Europäischer Verbund für...
C. Gemischte Rechtsform
1. Public private partnersh...
D. Untersuchungsfaktoren
1. Europäische wirtschaftli...
2. Kapitalgesellschaften: G...
3. Gesellschaft bürgerliche...
a. GbR nach deutschem Recht,
b. GbR nach polnischem Recht;
4. Europäische Privatgesell...
5. Europäische (Aktien-)Ges...
B. Öffentlich-rechtliche Re...
1. Grenzüberschreitender Ör...
2. Europäischer Verbund für...
C. Gemischte Rechtsform
1. Public private partnersh...
D. Untersuchungsfaktoren
Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten
Für die Kooperation zwischen Gemeinden im Grenzgebiet, insbesondere im Grenzgebiet zwischen Polen und Deutschland, kommen folgende Rechtsformen in Betracht:
A. Privatrechtliche Formen der gemeinsamen Betätigung
3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Jede - auch informelle - Zusammenarbeit nimmt eine rechtliche Form ein. Haben die Parteien keine andere Rechtsform gewählt, liegt in den meisten Fällen zumindest eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Je nach Ausgestaltung ist für diese Form der Zusammenarbeit entweder die polnische oder die deutsche Rechtsordnung maßgeblich, was durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen im Einzelfall führen kann. Deshalb sollten die Lösungen nach deutschem und nach polnischem Recht separat betrachtet werden:
Jede - auch informelle - Zusammenarbeit nimmt eine rechtliche Form ein. Haben die Parteien keine andere Rechtsform gewählt, liegt in den meisten Fällen zumindest eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor. Je nach Ausgestaltung ist für diese Form der Zusammenarbeit entweder die polnische oder die deutsche Rechtsordnung maßgeblich, was durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen im Einzelfall führen kann. Deshalb sollten die Lösungen nach deutschem und nach polnischem Recht separat betrachtet werden:
B. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen
C. Gemischte Rechtsform
D. Untersuchungsfaktoren
Mehr dazu unter: GrenzOePNVRechtsformUntersuchung
ProjektGrenzOePNV
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