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Optimale Rechtsform für die Kooperation von Gemeinden in den grenzüberschreitenden Projekten
Als ganz allgemein denkbare Rechtsformen kommen in Betracht:
A. Privatrechtliche Formen der gemeinsamen Betätigung
2. Kapitalgesellschaften: GmbH bzw. AG,
3. Gesellschaft bürgerlichen Rechts:
- nach deutschem Recht: GbRDE,
- nach polnischem Recht: GbRPL;
B. Öffentlich-rechtliche Rechtsformen:
1. Grenzüberschreitender Örtlicher Zweckverband (sog. GÖZ);
2. Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit (sog. EVTZ);
C. Gemischte Rechtsform:
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