Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes
Zur Prüfung, ob ein erlassener Verwaltungsakt rechtmäßig ist, wird folgendes Schema verwendet:
I. Feststellung der in Betracht kommenden Ermächtigungsgrundlage (=Befugnisnorm, die die Behörde zum Handeln befugt. Es muss eine Ermächtigungsgrundlage vorliegen wegen dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG .)
II. Formelle Rechtmäßigkeit
1. Handelnde Behörde war zuständig
- örtliche Zuständigkeit, § 3 VwVfG oder Spezialgesetz
- sachliche Zuständigkeit (ergibt sich aus dem jeweiligen Spezialgesetz)
- instantielle Zuständigkeit (eher selten zu prüfen, z.B. § 73 Abs. 1 S.2. 1 VwGO
2. Einhaltung des Verfahrens nach den Verfahrensgrundsätze gem. §§ 9 ff. VwVfG
Insb. Anhörung, § 28 VwVfG
- VA liegt vor (Merkmale eines VA nach § 35 VwVfG prüfen)
- Eingriff in die Rechte einer der Beteiligten (§ 13 VwVfG )
- Falls Anhörung fehlt, ggf. Entbehrlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung?
- durch § 28 Abs. 2 VwVfG
- durch Heilung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG
3.Einhaltung der vorgeschriebenen Form, § 37 VwVfG
III. Materielle Rechtmäßigkeit
1. Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage erfüllt? (Ermächtigungsgrundlage aus I.)
2. Rechtsfolge
- bei gebundenen Entscheidungen
- bei Ermessensentscheidungen
3. Verhältnismäßigkeit (nicht immer prüfen, v.a. bei Ermessensentscheidungen)
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