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"Elektronische Willenserklärungen"


Der nach außen wirkende Teil der Willenserklärung, die Erklärung des Willens, erfolgt auch schon heute durch IT-Systeme. Es haben sich je nach Intensität der Eigenständigkeit des Systems bei der Erklärung unterschiedliche Typen von „elektronischen Willenserklärungen“ herausgebildet.

 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/RechtderDigitalisierungElektrWE/RdDAbb35ElektrWE.JPG)
Abbildung: Elektronische Willenserklärung


Unterkapitel zu diesem Thema:


A. Arten und Abgrenzung elektronischer Willenserklärungen

B. Technische Vertragsabschlusseinrichtungen

C. Fehler in rechtlich relevanter Maschinenkommunikation

D. Verbindlichkeit von Maschinenkommunikation


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Autor: Prof. Dr. Ulf Müller
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