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Version [76298]

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Personalaufwendungen

Allgemeines

  • Eine sofort abziehbare Aufwendung
  • Enthält keine Umsatzsteuer!
  • Dafür Steuern in Form von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
  • Wird unter dem Aufwandskonto „Löhne & Gehälter“ gebucht, allerdings nur das Bruttoarbeitsentgelt
  • Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und übrige Beiträge haben gesonderte Aufwandskonten

Berechnung

Netto-Arbeitsentgelt
+ Lohnsteuer (LSt)
+ Solidaritätszuschlag (Solz)
+ Kirchensteuer (KiSt)
+ Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
_____________________________________
= Bruttoarbeitentgelt

Bruttoarbeitsentgelt
+ Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
+ Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
_______________________________________
= gesetzlicher Personalaufwand
+ freiwillige betriebliche Sozialleistung
_______________________________________
= gesamter Personalaufwand

Buchung

  • Bei der Buchung müssen due unterschiedlichen Aufwandskonten, sowie die verschiedenen Buchungsträger beachtet werden
  • Bsp.
Bruttogehalt: _________________ 6000€
LSt: _________________________. 782€
Solz: _________________________. 44€
KiSt: _________________________. 70€
AN-Anteil f. SozVers.: __________ 1104€
__________________________________
= Nettoentgelt _______________. 4000€

  • Keine Unfallversicherung wurde gezahlt, aber freiwillige Sozialleistung (Lebensversicherung [Verblindlichkeit]) i.H.v. 496€. Überweisung passiert per Bank. Die Steuern und Beiträge werden später beglichen.

  • Buchung zum Ende des Monats:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/PersonalaufwendungenBuchfuehrung/6.png)

Nettoentgelt (4000) + AN-Anteil (1104) + AG-Anteil (1104) = 6208

  • Buchung zum Ende des Monats:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/PersonalaufwendungenBuchfuehrung/7.png)

Zu zahlende Steuern: LSt (782) + Solz (44) + KiSt (70) = 896

  • Buchung zum Ende des Monats:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/PersonalaufwendungenBuchfuehrung/8.png)

Verbindlichkeit gegenüber dem Lebensversicherungsunternehmen, in Form von Beiträgen i.H.v. 496 €. Nur vom Arbeitgeber zuzahlen

  • Buchung der Steuern und Beiträge:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/PersonalaufwendungenBuchfuehrung/9.png)

--> Die Verbindlichkeiten wurden erst aufgebaut und wurden dann beglichen!

Buchung mir Abschlagszahlung

  • Die gleiche Aufgabe, nur wird nun eine Abschlagszahlung i.H.v. 2000€ gewährt, bevor der Lohn gezahlt wird.
  • Abschlagszahlungen sind Anzahlungen!
  • Die Abschlagszahlung selbst:
Abschlagszahlungen 2000 an Bank 2000

  • Buchung zum Ende des Monats mir Restlohn:
 (image: https://hssm.hqedv.de/uploads/PersonalaufwendungenBuchfuehrung/11.png)

Normale Vorgehensweise: Nettogehalt (4000) + AN-Anteil (1104) + AG-Anteil (1104) = 6208
ABER: ./. Abschlagszahlung (2000) = 4208

Die Abschlagszahlung werden gesondert aufgeführt!

  • Die restlichen Buchungen für Steuern und LV-Beiträge, werden wie vorher gebucht!

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