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Verfahren der Ausweisung in Brandenburg

Projekt Nationalparkrecht

Das Gesetz über den Naturschutz und die Landschaftspflege im Land Brandenburg (Brandenburgisches Naturschutzgesetz - BbgNatSchAG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Brandenburg dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten, ebenso stellt die oberste Naturschutzbehörde in Brandenburg Landschaftsrahmenpläne für die Bereiche der Nationalparks auf. In Brandenburg gibt es derzeit den Nationalpark Unteres Odertal.

Brandenburgisches Naturschutzgesetz

Nationalparkgesetz Unteres Odertal

Allgemeine VoraussetzungenZuständigkeit für AufgabenVerfahrenFormBeteiligung
§ 24 BNatSchG, § 20 BbgNatSchAG§§ (6 Abs. 1), 58 Abs. 1 BbgNatSchAG§ 19 BbgNatSchAG§ 19 BbgNatSchAG§ 63 Abs. 3 Nr.1 BbgNatSchAG


NPRVerfahrenDerAusweisung
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