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Dies ist eine alte Version von LösungFall 5 (französische Unternehmen EF S.A. Entflechtung) erstellt von LichtChristoph am 2017-06-30 10:58:13.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Verstoß gegen buchhalter...
1. §§ 6, 6b EnWG anwendbar?...
2. Vorgaben nach § 6b EnWG ...
3. Zwischenergebnis: Es lie...
B. Verstoß gegen das inform...
1. Anwendbarkeit von §§ 6, ...
2. Vorgaben nach § 6a EnWG ...
3. Zwischenergebnis: Seiten...
C. Verstoß gegen rechtliche...
1. Anwendbarkeit von § 7 En...
2. Vorgaben nach § 7a EnWG ...
3. Zwischenergebnis: Kein V...
D. Verstoß gegen organisato...
1. Anwendbarkeit von § 7a E...
1. §§ 6, 6b EnWG anwendbar?...
2. Vorgaben nach § 6b EnWG ...
3. Zwischenergebnis: Es lie...
B. Verstoß gegen das inform...
1. Anwendbarkeit von §§ 6, ...
2. Vorgaben nach § 6a EnWG ...
3. Zwischenergebnis: Seiten...
C. Verstoß gegen rechtliche...
1. Anwendbarkeit von § 7 En...
2. Vorgaben nach § 7a EnWG ...
3. Zwischenergebnis: Kein V...
D. Verstoß gegen organisato...
1. Anwendbarkeit von § 7a E...
Lösungshinweise Fall 3: Energiedienstleistungsunternehmen ESCO
Frage 1 (70 %):
Ist die Organisation im Konzern (ED und EDN) mit deutschem Recht vereinbar?
Bitte prüfen Sie alle im Sachverhalt erwähnten Aspekte auf ihre Rechtmäßigkeit!
A. Verstoß gegen buchhalterisches Unbundling?
3. Zwischenergebnis: Es liegt kein Verstoß gegen das buchhalterische Unbundling gem. §§ 6, 6b EnWG vor.
3. Zwischenergebnis: Seitens ED liegt kein Verstoß gegen das informationelle Unbundling gem. §§ 6, 6a EnWG vor. (+)
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