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Kommunale GmbH: Vor- und Nachteile

Analyse vor dem Hintergrund eines grenzüberschreitenden ÖPNV-Projekts

Die Untersuchungskriterien für Projekte aus dem Bereich des ÖPNV wurden näher in der Datei RechtsformZusammenarbeitUntersuchung dargestellt.

A. Vorteile der kommunalen GmbH
Durch die Errichtung einer kommunalen GmbH werden folgende Probleme beseitigt:
  • Gegenstand des Projektes kann durch eine kommunale GmbH bewältigt werden (allerdings stellt sich die Frage, in welchen Phasen die kommunale GmbH agieren soll);
  • in struktureller Hinsicht entspricht die Form der GmbH den Vorstellungen der Auftraggeber:
    • die Gesellschaft ist als juristische Person Träger von Rechten und Pflichten,
    • die Gesellschaft kann in der Regel bezuschusst werden und sich selbständig wirtschaftlich betätigen (Dienstleistungskonzession im Bereich des ÖPNV erfordert aber die Unabhängigkeit von den Zuschüssen);
    • die Aufnahme privater Subjekte (auch aus dem Ausland) ist möglich,
    • die Auflösung und Liquidation ist rechtlich erprobt:
  • die Akquise der EU-Fördermittel kann projektbezogen und unabhängig von den Gemeinden geführt werden;
  • im Bereich des Kommunalrechts sind folgende Vorteile ersichtlich:
    • die Aufgabe der Gemeinden (ÖPNV) wird durch ein internes Subjekt wahrgenommen,
    • die Form der kommunalen GmbH ist in beiden Länder explicite zugelassen,
  • die privatrechtlichen Formen der Betätigung werden durch EU-Recht unterstützt,
  • an der GmbH können sich Subjekte aus verschiedenen Staaten beteiligen,
  • die Gesellschafter haften nicht unmittelbar - die kommunale GmbH ist für sich verantwortlich;
  • die Form der kommunalen GmbH ist durch das Projekt des neuen ÖPNV-Gesetzes als zulässige Form für den Betreiber und Beförderer vorgesehen;

B. Nachteile der kommunalen GmbH
Die kommunale GmbH unterliegt dem Vergaberecht, das an ihrem Sitz gilt, insbesondere:
  • die Auftragserteilung an die kommunale GmbH ohne Einhaltung der Vergabegrundsätze ist nur unter den einschränkenden VSS der In-Hose-Vergabe zulässig.

In Polen angesiedelte den institutionellen Einschränkungen nach dem Gemeinderecht (s. KommunaleGmbH)
In politischer Hinsicht ist auf die Abhängigkeit der Gesellschaft von den Anteileinhabern hinzuweisen. Es sind Probleme denkbar, wenn die Vorstellungen der Anteilinhaber auseinander fallen (Abhilfe aber durch entsprechende Mehrheitsanforderungen möglich).

Die Tätigkeit einer kommunalen GmbH im Ausland (was das vorliegende Projekt ohne weiteres erfordert) ist durch steuerrechtliche Probleme erschwert.

C. Offene Fragen


CategoryGrenzOePNV
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