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Das Kausalprinzip ist ein leitendes Prinzip der Rechtsgeschäftslehre in Österreich und besteht im deutschen Recht nur, wenn von den Vertragsparteien eine Geschäftseinheit bestimmt wird.
Im österreichischen Recht wird auch wie im deutschen Recht zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt, jedoch ist weder ein abstraktes Verpflichtungsgeschäft, noch ein abstraktes Verfügungsgeschäft gestattet.
Im österreichischen Recht benötigt das Verpflichtungsgeschäft einen Grund, der es wirtschaftlich macht.
Beispiel: Bei einem Kaufvertrag über ein Buch besteht das Interesse der einen Interessenspartei daran, das Buch zu erhalten. Das Interesse der anderen Partei besteht dagegen daran, das Geld zu erhalten.
Das Verfügungsgeschäft ist nach österreichischen Recht hingegen nur wirksam, wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschäft zugrunde liegt. Im deutschen Recht ist das Verfügungsgeschäft allerdings durch das Abstraktionsprinzip auch ohne ein wirksames Verpflichtungsgeschäft wirksam.
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