Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: KausalitaetSchadensersatzrecht
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: KausalitaetSchadensersatzrecht

Version [81306]

Dies ist eine alte Version von KausalitaetSchadensersatzrecht erstellt von LisaWolschendorf am 2017-07-10 19:01:23.

 

Juristische Begriffserklärung

A. Schadensersatz
Als Schaden wird im juristischen Sinne jede unfreiwillige Vermögenseinbuße bezeichnet.
Der Ersatz des Schadens und dessen Umfang definiert sich über § 249 Abs. 1 BGB als Naturalrestitution.
Dies stellt eine Wiederherstellung des Zustandes vor dem schädigenden Ereignis dar. Ist eine Naturalrestitution nicht mehr möglich, so kann der Geschädigte
auch Entschädigung in Geld gemäß § 249 Abs. 2 BGB und § 250 BGB verlangen.

, dass der Zustand wiederherzustellen ist, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Eine andere Möglichkeit findet sich in Abs. 2, hier


Prüfungsaufbau zu § 823 Abs. 1 BGB

Ihr Browser kann leider keine eingebetteten Frames anzeigen: Sie können die eingebettete Seite über den folgenden Verweis aufrufen:

"; print($embeded_html); ?>



Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki