Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: IntUrhRRichtlinien
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Arb R Literatur
  Boemke Fallsammlung...
  Brox Ruethers Arbei...
  Daeubler Arbeitsrecht
  Formatting Rules
  Fuchs E U Arbeitsre...
  Gerauer Tschech Arb...
  Hafke Arbeitsrecht
  Hromadka Arb R Indi...
  Hromadka Arb R Koll...
  Junker Grundkurs Ar...
  Kokemoor Arb R
  Kokemoor Kreissl Ar...
  Krimphove E U Arbei...
  Kuefner Schmitt Arb...
  Leinhas I T Outsour...
  Neue Funktionen Jan...
  Pallasch Arb R
  Preis Praxislehrbuc...
  Reichold Arb R
  Schade Arbeitsrecht
  Schiek E U Arbeitsr...
  Senne Arbeitsrecht
  Steckler Kompendium...
  Woerlen Arbeitsrecht
  B W L Literatur
  Buchfuehrung Literatur
  Common Law Literatur
  E V T Z Literatur
  Energie R Literatur
  Europa R Literatur
  Gew R S Literatur
  Informations R Literatur
  Infotech Literatur
  Insolvenz R Literatur
  Internat W R Literatur
  Jur Arbeitstechnik Lit...
  Jur Methodenlehre Lite...
  Marketing Literatur
  Mediation Literatur
  Oeffentliches R Litera...
  Personalmanagement Lit...
  Projektmanagement Lite...
  Soz R Literatur
  Sprache Literatur
  Staats R Literatur
  Steuer R Literatur
  Straf R Literatur
  Unternehmens R Literatur
  Urh R Literatur
  V W L Literatur
  Vertragsgestaltungs Li...
  Verw R Literatur
  Voelker R Literatur
  Vortragstechnik Litera...
  W I P R Literatur
  Wettbew R Literatur
  Z P O Literatur
  Insolvenzrecht Litera...
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: BGHZ99s333 » CategoryArbRLiteratur » IntUrhRRichtlinien

Version [30737]

Dies ist eine alte Version von IntUrhRRichtlinien erstellt von Jorina Lossau am 2013-06-12 16:39:30.

 

Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II

Teil 3 - Harmonisierung durch Richtlinien


















Im Mittelpunkt der derzeitigen Harmonisierung des Urheberrechts auf europäischer Ebene steht das Mittel der Richtlinien. Seit 1991 hat die Kommission eine Vielzahl von Richtlinien erlassen, die teilweise unmittelbar das Binnenmarkt-relevante Urheberrecht betreffen, teilweise alle Bereiche des Immaterialgüterrechts erfassen (z.B. Enforement- oder Durchsetzungs-RL).
Richtlinien sind kein unmittelbar in die nationalen Rechtsordnungen eingreifendes Mittel, sondern erfordern immer die nationale Umsetzung durch die Mitgliedstaaten, die auch nur bedingt zwangsweise umgesetzt werden kann (z.B. Klage mit Zwangsgeldern). Die Richtlinie ermöglicht es den Mitgliedsstaaten, mit einigem Spielraum eine „Einpassung“ harmonisierter Regelungen in die nationalen Rechtsordnungen zu erreichen und so auf jeweilige nationale und kulturelle Besonderheiten des einzelnen
Mitgliedsstaates Rücksicht zu nehmen. Dadurch wird aber auch in den Harmonisierungsbereichen keine Deckungsgleichheit der nationalen Rechtsordnungen erreicht und – gerade für den Bereich der Immaterialgüterrechte bedeutsam – ein nationales Wettbewerbsgefälle ermöglicht.

Im Mittelpunkt der Richtlinien stehen entweder industriell bedeutsame Schutzgegenstände(z.B. Computerprogramm-RL) oder einzelne wirtschaftliche Verwertungsrechte (z.B. Vermiet- und Verleih-RL). Neuerdings sind auch übergreifende Richtlinien zu verzeichnen (z.B. Informationsgesellschafts-RL, Durchsetzungs-RL).



Weitere Informationen finden sich in folgenden Unterkapiteln:

3.1 Computerprogramm-Richtlinie

3.2 Richtlinie zum Vermiet- und Verleihrecht

3.3 Satellitenrundfunk-Richtlinie

3.4 Schutzfristen-Richtlinie

3.5 Datenbank-Richtlinie

3.6 Informationsgesellschafts-Richtlinie

3.7 E-Commerce-Richtlinie

3.8 Folgerecht-Richtlinie

3.9 Durchsetzungs-Richtlinie

3.10 Richtlinie zu verwaisten Werken





Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki