Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: IntUrhRFallSacem
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
  B G H Z57s137
  C M S Content Manageme...
  D M S Dokumenten Manag...
  Data Mining
  Intra Net
  Job Rotation
  Link Auf Neue Seite
  Micro Artikel
  News Letter
  Peer Assist
  Schwarzes Brett
  W M Die Strategische P...
  W M Formular Checkliste
  W M Good Practice
  W M Groupware
  W M Im I T Dienstleist...
  W M Informations Und K...
  W M Inhaltsstrukturier...
  W M Instrumente Des Da...
  W M Knowledge Broker
  W M Kompetenz Zentrum
  W M Projektdatenbank
  W M Strategische Perso...
  W M Uebergreifende Met...
  W M Wissens Erfassung
  W M Wissens Erwerb
  W M Wissens Identifika...
  W M Wissens Kommunikat...
  W M Wissensaudit
  W M Wissenskarten
  Wiss M After Action Re...
  Wiss M Besprechung Dia...
  Wiss M Data Mining
  Wiss M Externes Benchm...
  Wiss M Methoden
  Wiss M Open Innovation
  Wiss M Portfolio Metho...
  Wiss M Sozialenetzwerke
  Wissens Management
  Wissenskarten
  Wissensmanagement Arten
  Wissensmanagement B A
  Wissensmanagement Begr...
  Wissensmanagement Beis...
  Wissensmanagement Besc...
  Wissensmanagement Defi...
  Wissensmanagement E Le...
  Wissensmanagement Indi...
  Wissensmanagement Lite...
  Wissensmanagement Meth...
  Wissensmanagement Moeg...
  Wissensmanagement Opti...
  Wissensmanagement Orga...
  Wissensmanagement Wiki
  Wissensorientierte Rau...
ich war hier: WissensmanagementBeschaffung » IntUrhRFallSacem

Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht II


Fall 2 - SACEM



Die Société des auteurs, compositeurs et éditeurs de musique (SACEM), die einzige französische Gesellschaft zur Wahrnehmung von Urheberrechten auf musikalischem Gebiet, verlangt von französischen Diskothekenbetreibern für die Aufführung geschützter Musikwerke in deren Betrieb Gebühren in Höhe eines Satzes von 8,25 % des Umsatzes der betroffenen Diskothek einschließlich Mehrwertsteuer. Damit erlangen sie Zugang zu dem gesamten Repertoire der SACEM.
Der Diskothekenbesitzer A aus Juan-le-Pins wendet sich vor Gericht gegen die Gebührenerhebung mit der Begründung, dass der Satz der von der SACEM geforderten Gebühren willkürlich und unangemessen sei und deshalb einen Mißbrauch der beherrschenden Stellung darstelle, die die Gesellschaft innehabe. Diese Gebühren seien nämlich erheblich höher als die in anderen Mitgliedstaaten erhobenen; überdies stünden die Tarife für Diskotheken in keinem Verhältnis zu den Tarifen für andere große Benutzer von aufgezeichneten Musikwerken wie Fernsehen und Rundfunk. Die Diskothekenbetreiber hätten auch nur Interesse an einem kleinen Teil des Repertoires, nämlich in sehr weitem Umfang Musik anglo-amerikanischer Herkunft. Die SACEM habe sich stets geweigert, ihm den Zugang lediglich zu einem Teil der Bestände zu gewähren; andererseits hätte er aber auch nicht die Möglichkeit, sich unmittelbar an die Verwertungsgesellschaften anderer Länder zu wenden, da diese mit der SACEM durch "Verträge über die gegenseitige Vertretung" verbunden seien und es daher ablehnten, unmittelbaren Zugang zu ihren Beständen zu gewähren.

Vorausgesetzt, die Angaben des A sind zutreffend, hat er einen Anspruch auf einen geringeren Gebührensatz?







CategoryFallsammlungInternatUrhR
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki