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Internationaler Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht


Fall 7 - Cassina



Cassina produziert Polstermöbel. Ihre Kollektion enthält Möbelstücke, die nach Entwürfen von Charles-Édouard Jeanneret, genannt Le Corbusier, gefertigt sind. Dazu gehören die Sessel und Sofas der Reihen LC 2 und LC 3 sowie das Tischsystem LC 10-P. Cassina hat einen Lizenzvertrag über die Herstellung und den Vertrieb dieser Möbel geschlossen. Peek & Cloppenburg vertreibt bundesweit in Filialen Damen- und Herrenoberbekleidung. In einem ihrer Geschäfte hat sie mit Sesseln und Sofas der Reihen LC 2 und LC 3 und einem Couchtisch aus dem Tischsystem LC 10-P ausgestattete Ruhezonen für Kunden eingerichtet. In einem Schaufenster ihrer Niederlassung hat Peek & Cloppenburg einen Sessel der Reihe LC 2 zu Dekorationszwecken ausgestellt. Diese Möbel stammen nicht von Cassina, sondern wurden ohne deren Zustimmung von einem Unternehmen in Bologna (Italien) hergestellt. Diese Möbel unterlagen zum damaligen Zeitpunkt in dem Mitgliedstaat, in dem sie hergestellt wurden, keinem urheberrechtlichen Schutz. Da Cassina der Auffassung war, dass Peek & Cloppenburg dadurch in ihre Verbreitungsrechte gem. § 17 UrhG eingegriffen habe, nahm sie Peek & Cloppenburg vor dem LG Frankfurt a.M. auf Unterlassung und
Auskunftserteilung insbesondere über den Vertriebsweg der Möbel in Anspruch.

Zu Recht?



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