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Version [21524]

Dies ist eine alte Version von InfoRFalloesungPlakatwerbung erstellt von Jorina Lossau am 2013-02-28 17:48:07.

 

Informationsrecht


Fall 5 - Plakatwerbung


Der bekannte Künstler Mario Barth wird auf ein Plakat der Jugendorganisation der Partei „Die Linke“ aufmerksam. Dieses zeigt ein Foto von Mario Barth sowie den Zusatz: „Sexistische Rollenklischees haben so einen Barth“. Er will es sich nicht gefallen lassen, auf diesen Plakaten zu erscheinen und möchte dagegen vorgehen.

In welchen Rechten könnte Mario Barth verletzt sein?

Lösungshinweise


Es könnte eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegen. Dieses sichert die Selbstbestimmung, darüber, ob Bilder der eigenen Person veröffentlicht werden dürfen. Rechtsgrundlage für das Recht am eigenen Bild ist § 22 KunstUrh. Danach dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied in Bezug auf die Manipulation von Bildern der eigenen Person: „ Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte, wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.“


Siehe hierzu folgende Entscheidung: 1 BvR 240/04 vom 14.Februar 2005




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