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Informationsrecht
Fall 25 - Softwareunternehmen
A ist ein Softwareunternehmen. Er bekommt von dem Z, Inhaber einer Steuerberatungsgesellschaft, den Auftrag ein Programm zur besseren Verarbeitung der Mandantendaten. Entwickeln Sie im Interesse des Z Vertragsklauseln zu: - Rechtseinräumung; - Quellcodeeinräumung. |
Lösungsskizze
"(1) Der Lizenznehmer erwirbt das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, den Lizenzgegenstand bestimmungsgemäß zu internen Zwecken zu verwenden. Hierzu darf er den Lizenzgegenstand installieren und auf bis zu ... Einzelplatzrechnern gleichzeitig nutzen. Die Rechtseinräumung bezieht sich nicht auf den Sourcecode des Lizenzgegenstands. Rechte zur Bearbeitung, Verbreitung oder öffentlichen Zugänglichmachung des Lizenzgegenstands werden nicht gewährt. (2) Sicherungskopien darf der Lizenznehmer nur erstellen, soweit für den vertragsgemäßen Gebrauch des Lizenzgegenstands erforderlich. Bewegliche Datenträger, die Sicherungskopien enthalten, sind mit einem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. (3) Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet, die gemäß Absatz 1 eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte abzutreten, zu übertragen oder Unterlizenzen an ihnen einzuräumen." (Quelle: Anwalt Formulare, §19 Informationstechnologierecht/4. Muster: Softwarelizenzvertrag für Unternehmen) |
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