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Informationsrecht


Fall 17 - Autokauf


Autoliebhaber Volker Vollgas (V) findet bei einer ausgiebigen Suche im Internet seinen Traumwagen auf der Seite der Upel-AG (U). Geistesgegenwärtig wirft er spontan alle Bedenken gegen diese Art des Autokaufs beiseite und bestellt das Modell. Eine ordnungsgemäße Belehrung findet dabei in allen relevanten Punkten statt. Eine Woche später steht der Wagen komplett zugelassen und abholbereit auf dem Hof der entsprechenden Niederlassung der U. Die erste Euphorie bei V ist indes längst verflogen. Als er dann beim Abholtermin erstmals auch noch auf den immensen Benzinverbrauch des Wagens aufmerksam wird, verlässt ihn endgültig die Lust - er widerruft formgerecht den Vertrag.

Die U verlangt demgegenüber Ersatz des Wertverlusts für die Erstzulassung des Wagens in Höhe von 5000 €. Zu Recht?
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