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aktuelles Dokument: HochschulInvestitionsProgramm
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Hochschulinvestitionsprogramm

HIP im Land Brandeburg

Die VSS der Förderungsfähigkeit eines Projekts im Rahmen des HIP:
  1. Gegenstand der Förderung
Gegenstand sind Großgeräte und Investitionen.
Als Großgerät ist die Summe der Geräteteile einschließlich Zubehör zu verstehen, die für einen vorgesehenen Betriebszustand eine Funktionseinheit bildet. Zwischen dem Grundgerät (einschließlich Software) und dem Zubehör - dazu können auch die für den Betrieb nicht unmittelbar notwendigen, methodischen und messtechnischen Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören - soll eine angemessene Relation bestehen. Baumaßnahmen sind nicht Bestandteil des Großgerätes (Begriff nach DFG.
Investitionen werden aus dem HIP kofinaziert, wenn sie unter EFRE-Richtlinien fallen aber nicht in e-learning und nicht in Wissen-/Technologietransfer bestehen. Investition kann aus mehreren, zusammengehörenden Komponenten bestehen

  1. Zuweisungsempfänger
Hochschulen des Landes Brandeburg soweit es sich nicht um unternehmerische Tätigkeit i.S.v. Art. 87 Abs. 1 EGV handelt.

  1. Zuweisungsvoraussetzungen
    • Übereinstimmung mit dem Forschungs- bzw. Studienkonzept der Hochschule/Fakultät/Fachbereiche
    • Vorhaben muss in konkretes Projekt umgesetzt werden bzw. Perspektive für weitere wirtschaftliche Nutzung /Anwendung geben und nachhaltigen Entwicklung dienen.
    • Wert der Investitionen mindesten 20.000 €

  1. Zuweisungsverfahren
Antrag - schriftlich (Formulare bei IMWFK)
Achtung: beim Projekt mit Wert über 50.000 € Sonderblatt zur nachhaltigen Entwicklung anhand bestimmter Kriterien ist beizufügen
Über das MWFK an ILB

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