Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: EKV
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Energierecht Lexikon
  Gerichte Lexikon
  Gesetze Lexikon
  Jur Zeitschriften Lexi...
  Rechtsformen Lexikon
  Verordnungen Lexikon
  E K V
  E V T Z
  E W I V
  Energierecht Lexikon
  G A S P
  Md E
  Mediation Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: CategoryWissensmanagement » EKV
Abkürzung: EKV

EKV: Europäische Kooperationsvereinigung

Weitere Informationen zur EKV:

Diese Form der Zusammenarbeit von regionalen und lokalen Behörden wurde durch den Europarat auf Grundlage des Madrider Rahmenkonvention ((SEV Nr. 106) geschaffen. "Das Ziel eines Zusammenschlusses, der aus lokalen Behörden und anderen öffentlichen Organen der Vertragsparteien besteht, ist die Umsetzung der grenzüberschreitenden und interterritorialen Zusammenarbeit in die Praxis für seine Mitglieder, im Umfang ihrer Zuständigkeiten und Befugnisse." (Europarat, Summaries).
Die Rechtsquelle für EKV ist das Protokoll Nr. 3 zum Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden bezüglich der Bildung von Europäischen Kooperationsvereinigungen (BEK) geregelt (SEV-Nr. : 206). Es ist auf der Homepage des Europarates abrufbar (s. hier).

Den Stand der Unterzeichnungen und Ratifikationen zeigt eine besondere Zusammenstellung. Notwendig sind 4 Ratifikationen.

CategoryEuroparecht CategoryLexikon
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki