1. Begriff und Funktion der Marke
- zum Begriff vgl. § 3 Abs. 1 MarkenG
Aus der Rechtsprechung haben sich nachstehende Funktionen ableiten lassen:
Herkunftsfunktion = zentrale Hauptfunktion der Marke Individualisierung von Waren und Dienstleistungen; Marke vermittelt „qualifizierten“ Hinweis auf die betriebliche Herkunft einer Ware/DL vermitteln |
Garantie- und Qualitätsfunktion (auch Vertrauensfunktion) Marken als Garantiezeichen für gleich bleibende Qualität und Beschaffenheit der (Marken)Ware |
Werbefunktion betrifft Werbewert einer Marke; Signalfunktion, die geeignet ist, Verbraucher an Unternehmen zu binden |
Kommunikationsfunktion (zwischen Unternehmen und Verbraucher) im Marketingbereich gelten Marken als dynamische, kommerzielle Kommunikationskonzepte |
(Vgl. hierzu auch EuGH, Rs. C-487/07 Slg 2009, I-0000)
Verwendete Literatur und damit Literatur zur Vertriefung: |
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Götting, Horst-Peter/ Meyer, Justus/ Vormbrock, Ulf: Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht: Praxishandbuch, Baden-Baden 2011, § 22 Rdnrn. 56-61 |
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