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Dies ist eine alte Version von FallloesungFall4Gitarrenkauf erstellt von JKramer am 2015-11-26 11:21:49.
Fallbeispiel - Der Gitarrenkauf
Lösungsvorschlag
1. Lösungsskizze:
D könnte einen Anspruch gegen T auf Übereignung der Gitarre zum Preis von 1.500 € gem. § 433 I BGB haben.
Voraussetzungen: Anspruch erworben, Anspruch nicht verloren, Anspruch durchsetzbar
I. Anspruch erworben
Voraussetzungen: Vertragsschluss zwischen D und T über KP von 1.500 €, inhaltlich Kaufvertrag, Vertrag wirksam
1. Vertragsschluss
Voraussetzung: zwei übereinstimmende WE - Angebot und Annahme
a. Angebot von T (-)
Sachverhalt: T hat in seinem Gitarrenladen eine Fender-Gitarre zum Preis von 1.500 € im Schaufenster ausgestellt.
P Ausstellung der Gitarre im Schaufenster = Angebot?
Voraussetzung: Rechtsbindungswille des T
h. M. bei Auslagen im Schaufenster gibt Verkäufer kein Angebot ab, sondern lediglich eine Aufforderung an Passanten zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum)
b. Angebot des D (+)
Voraussetzung: Rechtsbindungswille des D
Sachverhalt: D betritt Gitarrenladen und teilt T mit, er wolle die Gitarre für ausgezeichneten Preis kaufen
c. Annahme des T (-)
Sachverhalt: T teilt D mit, dass ein Tippfehler bei der Preisangabe vorliegt und er die Gitarre für 15.000 € verkaufen würde.
2. Vertragsschluss (-)
II. Anspruch erworben (-)
Ergebnis: D hat gegen T keinen Anspruch auf Übereignung der Gitarre zum Preis von 1.500 € gem. § 433 I BGB.
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