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aktuelles Dokument: FallVerwRTheater
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Version [46542]

Dies ist eine alte Version von FallVerwRTheater erstellt von Christina Menz am 2014-11-09 15:25:07.

 

Rücknahme eines auf Gewährung von Geldleistungen gerichteten VA



Fall

Timo Toll (T) betreibt ein kleines Theater in Schmalkalden. In einem Gesetz des Landes Thüringen heißt es, dass bestimmte Kultureinrichtungen gefördert werden können. Voraussetzung ist, dass die Angestellten dieser Einrichtungen mindestens nach den für diese Branche geltenden Tarifverträgen bezahlt werden. Die Gehälter der Angestellten des T liegen jedoch leider deutlich darunter. Das Ministerium sendet ihm dennoch Antragsunterlagen zu. In den Unterlagen werden keine Angaben darüber verlangt, ob die Angestellten nach Tarif bezahlt werden oder nicht. T beantragt bei dem zuständigen Ministerium eine Förderung für sein Theater. Daraufhin erlässt das Ministerium einen Bescheid, in dem T eine Förderung von 25.000,- Euro bewilligt wird. Nachdem das Ministerium die wahren Verhältnisse erfährt, wird im gleichen Jahr der erlassene Bewilligungsbescheid aufgebhoben. Begründet wird dies damit, dass auch unter Abwägung mit den Interessen des T eine vollständige Rücknahme möglich sei. T ist sauer und erhebt nach ordnungsgemäßer Durchführung des Widerspruchsverfahrens fristgemäß Klage. Er führt wahrheitsgemäß an, dass er 15.000,- Euro des Zuschusses verwendet habe, um bestimmte Ausstattungsgegenstände für das Theater zu kaufen. Die Gegenstände würden für ein aufwendiges Theaterstück benötigt, das ein Verlustbringer sei und das er ohne die Förderung niemals in den Spielplan aufgenommen hätte. Die Gegenstände seien praktisch nicht wiederverkäuflich.

Frage: Ist die Aufhebung rechtmäßig?




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