Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten
A. Sachverhalt
Student S hat bereits während des Studiums eine Geschäftsidee und mietet eine
leerstehende Gaststätte an. Da er im Verwaltungsrecht aufgepasst hat, stellt er bei
der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen
Erlaubnis. Dieser Antrag wird ohne jede weitere Kommunikation abgelehnt. Zur
Begründung verweist die Behörde auf § 4 GastG und verweist darauf, in
Schmalkalden gäbe es schließlich schon zu viele Gaststätten. Die Ablehnung erreicht
S per mail, die erlassende Behörde ist erkennbar und der Name des Behördenleiters
ist wiedergegeben.
B. Frage : Ist die Ablehnung rechtmäßig?
C. Lösungshinweise
CategoryVerwaltungsrechtImStudium
CategoryFallsammlungOeffR
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