Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

aktuelles Dokument: FallProblemeMitHausAmSee2024
image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: FallProblemeMitHausAmSee2024

Fallbeispiel: Haus am See mit Problemen

Immobiliarsachenrecht - weiterführende Aufgabe im Jahre 2024

Fragen:
A. Wie kann H die Immobilie konkret als Sicherheit für einen Kredit in dieser Höhe nutzen? Beschreiben Sie, welche Möglichkeiten bestehen und bewerten Sie diese – was ist zu empfehlen und warum?
B. Wie wird die Bank auf Ihre Vorschläge der Sicherheiten vermutlich reagieren? Wird sie einen Kredit gewähren? Welche Art der Sicherheit wird sie bevorzugen?
C. Was passiert, wenn H neben der Immobilie zur Kreditsicherung auch eine Bürgschaft seiner Ehefrau, die im Supermarkt an der Kasse arbeitet, nutzt?

A. Möglichkeiten, eine Immobilie als Sicherheit zu nutzen


1. Grundpfandrechte
=> die Antwort auf die Frage liegt in den Grundpfandrechten, die hier zu nennen waren
=> Grundmerkmale der Hypothek und Grundschuld waren zu nennen

2. Empfehlung für H
=> Hypothek an sich einfacher für den Betroffenen (Sicherungsgeber), aber komplizierter für die Bank
=> in DE wird i. d. R. eine Grundschuld verlangt!
=> Sicherungsgrundschuld stellt ein verlässliches und nicht nachteilhaftes Instrument für den H dar


B. Bankenpraxis gegenüber Immobilien als Sicherheit

1. Wird die Bank den Kredit gewähren?
=> Kreditwürdigkeit in Bezug auf die Rückzahlung des Kredites - Einnahmen?
=> Wert der Immobilie!
=> es ist zu bedenken, dass die Immobilie nur dann eine hinreichende Sicherheit für einen Kredit bietet, wenn sie
    • sowohl die Kreditsumme
    • wie auch die Nebenkosten
    • mindestens um 20 % übersteigt

2. Bevorzugtes Sicherungsinstrument
=> Grundschuld!

C. Rechtliche Würdigung der Bürgschaft der Ehefrau
Hauptproblem: die relativ geringen Einnahmen der Ehefrau auf der einen sowie die emotionale Bindung auf der anderen Seite führen dazu, dass die Bank keine besonders sinnvolle Sicherheit erhalten würde, der psychische Druck auf die Ehefrau und auch ihren Ehemann ist hingegen sehr groß. Das ist häufig ein Fall der Sittenwidrigkeit aus Sicht der Gerichte. Insofern kann die Bürgschaft in diesem Fall gem. § 138 BGB unwirksam sein.




Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki