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aktuelles Dokument: FallPanameraVomVertreter
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Version [10774]

Dies ist eine alte Version von FallPanameraVomVertreter erstellt von WojciechLisiewicz am 2011-06-13 12:36:46.

 

Fall: Leider kein Panamera



A. Sachverhalt
Der Gebrauchtwagenhändler Ehrlich (E) kauft gebrauchte Autos, insbesondere Luxuslimousinen, von Privat über Inserate im Internet und in der regionalen Presse. Eines Tages findet er die Anzeige über einen fast neuen Porsche Panamera im Internet. Er ruft unter der angegebenen Nummer an und spricht mit der Frau Zappel (Z), die ihm ein Schnäppchen verspricht, weil sie angeblich das Auto von ihrem Ehemann verkaufen soll.

E bereitet alles vor, ein entsprechender Vertrag wird unterzeichnet. Frau Z kann auch den Kfz-Brief vorzeigen und will ihn dem E gegen Geld übergeben. Das Fahrzeug ist zu diesem Zeitpunkt abgemeldet, womit Z die Eintragung des letzten Halters auf einen anderen Namen erklärt. Als Kaufpreis werden 120.000 EUR vereinbart.

E hat mit Z vereinbart, dass Übergabe des Fahrzeugs, des Kfz-Briefs einerseits und des Geldes andererseits zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Er inseriert seinerseits das Fahrzeug, lässt es durch seinen Geschäftspartner fotografieren und auf der Internetseite platzieren. Dies kostet insgesamt 650 EUR. Kurz darauf findet sich ein Käufer, der sofort bereit ist, einen Vertrag mit E zu unterzeichnen. Es wird ein Preis in Höhe von 128.000 EUR vereinbart.

Darauf hin stellt sich heraus, dass:
Variante 1: Z gar nicht die Ehefrau, sondern Haushaltshilfe des Eigentümers war und gar nicht ermächtigt war, das Fahrzeug zu verkaufen.
Variante 2: Z als Ehefrau des Eigentümers tatsächlich ermächtigt wurde, das Fahrzeug zu verkaufen, dieser aber die Vollmacht zwischenzeitlich wirksam entzogen hatte, so dass Z bei Verkauf nicht mehr bevollmächtigt war, ohne dass sie das erfahren hatte.

B. Frage
Was kann E von Z verlangen?



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