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aktuelles Dokument: FallOhneTransportkostenBitte
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Version [3793]

Dies ist eine alte Version von FallOhneTransportkostenBitte erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-11-12 14:28:29.

 

Fall: Bestellung ohne Transportkosten


A. Sachverhalt
Geiz (G) will bei Schlau (S) Büromöbel bestellen. Nach einer telefonischen Verhandlung, in der verabredet wird, dass G dem S eine Bestellung per E-Mail sendet, schreibt G:

Bitte um Lieferung der Ausstattung für 5 Büroräume inkl. Bürostühle wie besprochen und in der Anlage aufgelistet. Preis 10.000 EUR inklusive Transport. Lieferung in meinen Geschäftsräumen bis 31.10.

S veranlasst eine Lieferung, bei der dem G auch eine Rechnung übergeben wird, in der neben dem Kaufpreis zusätzlich Transportkosten in Höhe von 500 EUR berechnet werden. G beachtet es erst nicht, nimmt Möbel in Empfang. Anschließend bezahlt er nur die Möbel unter Berufung darauf, dass seine Bestellung inklusive Transport war. S verlangt Zahlung der 500 EUR.

B. Frage
Wie ist die Rechtslage?


C. Musterlösung
S könnte gegen G einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises i.H.d. verbleibenden 500 EUR gem. § 433 Abs. 2 BGB haben. Der Anspruch ist gegeben, wenn ihn S erworben und nicht verloren hat und dieser auch durchsetzbar ist. Anspruch ist erworben, wenn ein Vertrag geschlossen ist, der inhaltlich einen Kaufvertrag darstellt und dieser wirksam ist.

1. Vertragsschluss


2. Vertragsinhalt


3. Wirksamkeit













D. Lösungshinweise
Es kommt auf die Frage an, zu welchem Zeitpunkt Angebot und zu welchem Annahme erfolgt ist. Welche der Erklärungen als Angebot und welche als Annahme zu werten ist, ist im Wege der Auslegung nach § 133 BGB und § 157 BGB zu ermitteln.



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