Version [20104]
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Fallbeispiel: ein Hin und Her mit dem Tabletcomputer
Probeklausur im WS 2012/13
A. Sachverhalt
Der 16-jährige A möchte einen Tablett-Computer haben. Seine Eltern sind allerdings dagegen. Er sucht das Geschäft des B auf, in dem Geräte der Marke Apple verkauft werden. Da gerade eine neue Gerätegeneration auf den Markt kommt, bietet B ein Auslaufmodell des iPad für 349,- EUR an, in das sich A sofort „verliebt“. In dem ausgesprochen niedrigen Preis sieht er die Gelegenheit, die Eltern vom Kauf doch zu überzeugen. Er schaut sich das Gerät ausführlich an und fragt, ob B das Gerät für ihn nicht einen Tag lang reservieren könnte. Sie tauschen ihre E-Mail-Adressen aus und sollen per E-Mail den Vertrag finalisieren. B räumt dem A für die Entscheidung zwei Tage Zeit ein.
Zwar hat A etwas Geld gespart, die 250,- EUR in seinem Sparschwein reichen noch nicht für das Gerät aus. A schreibt dennoch noch am gleichen Tag an B eine E-Mail mit – unter anderem – folgendem Inhalt:
Das iPod, das ich bei Ihnen zuvor angesehen habe, möchte ich gern für 299,- EUR haben.
Sie können das Gerät haben, aber nicht für 299,- EUR, sondern für 349,- EUR.
A schreibt noch am gleichen Tag zurück, dass er auch mit dem Preis einverstanden ist. Diese Nachricht hat B versehentlich gelöscht, ohne sie gelesen zu haben.
Nun bittet A die Eltern um die ihm noch fehlenden 99,- EUR. Die Eltern des A sind zunächst sauer, dass A gegen ihren Willen die Anschaffung getätigt hat und lehnen es ab, den Kauf zu unterstützen. Nach kurzer Überlegung sagt der Vater des A jedoch, dass er sich mit A das Gerät ja auch teilen könnte – es war ja so günstig... Er gibt dem A 100,- EUR und sagt, dass er sich das Gerät kaufen kann.
A geht zu B, der ihm allerdings mitteilt, dass er gerade das letzte Gerät einem anderen Kunden versprochen habe. B meint, sie hätten sich gar nicht über den Preis geeinigt und im Übrigen ginge es gar nicht um ein iPad, sondern um ein iPod. Im Übrigen könne A gar keine Verträge schließen, weil er – wie nun B erfahren habe – zu jung dafür sei.
Hat A gegen B einen Anspruch auf Übergabe des Gerätes?
Sofern angenommen werden kann, dass zwischen A und B ein Vertrag geschlossen wurde – ist oder wäre dieser auch wirksam?
B. Musterlösung (in der Vorlesung erarbeitet, unverbindlich!)
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