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Dies ist eine alte Version von Fall9DasHimmelbett erstellt von Emily.Fischer am 2022-08-20 15:30:08.
Sachverhalt
Willibald (W) spielt schon seit längerem mit dem Gedanken sich ein Himmelbett anzuschaffen. Auch seine Freundin Henriette (H) könnte er damit absolut begeistern und die Beziehung würde seines Erachtens dann sicher wieder etwas besser ?laufen?.
Da W berufstechnisch voll eingespannt ist und wenig Zeit hat, bittet er seinen besten Freund Bruno (B) ein Himmelbett für ihn zu erwerben. W teilt dem B mit, dass das Bett aber höchstens 2.500 Euro kosten dürfe. Mehr könne er sich nicht leisten.
W verspricht sich jedoch gegenüber B. In Wahrheit sollte sich der Höchstpreis für das Himmelbett nur auf 1.500 Euro belaufen.
B zieht los und wird im dritten Möbelhaus, das er aufsucht, fündig.
Er nimmt das Angebot des Möbelverkäufers E über ein Himmelbett zum Preis von 2.500 Euro an.
Hierbei erklärt B dem E auch ausdrücklich, dass er im Namen des W handelt.
Als W schließlich von dem Kauf erfährt, bemerkt er seinen Fehler.
Umgehend ficht W gegenüber E und B die Vollmachtserteilung sowie alle sonstigen Willenserklärungen aus allen rechtlichen Gründen an.
E ist empört. Ihm sei im Vertrauen auf die Erklärung des B bzw. W ein besseres Geschäft entgangen. Er hätte das Himmelbett kurz nach Vertragsschluss für 3.000 Euro an einen anderen Kunden verkaufen können, der jetzt aber kein Interesse mehr habe.
Wie ist die Rechtslage?
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