Fallbeispiel – Bad Dog
Sachverhalt:
Dackelzüchter D und der hundebegeisterte K schließen einen Kaufvertrag über einen bestimmten Dackel namens „Hugo“. K nimmt das Tier mit und bezahlt den geforderten Kaufpreis in Höhe von 800 €. Wenige Tage später stellt K fest, dass „Hugo“ überhaupt nicht auf seine Stimme reagiert und ihm auch jeglicher Lärm gar nichts ausmacht. Nach einem Besuch beim Tierarzt stellt sich heraus, dass „Hugo“ auf beiden Ohren taub ist und es für diese Art der Taubheit keinerlei Behandlungsmethoden gibt. K überlegt nun, wie er gegen D vorgehen kann. Da er sich ein Leben ohne „Hugo“ nicht mehr vorstellen kann, möchte er den Dackel auf jeden Fall behalten. K möchte aber einen Teil des Kaufpreises von D zurückerhalten. Der Wert des Dackels hätte 750 € betragen, wenn er gesund gewesen wäre. Mit der Taubheit auf beiden Ohren ist „Hugo“ lediglich 300 € wert.
Frage:
Hat K ein Minderungsrecht?
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CategoryWIPR2Faelle
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