Fallbeispiel 8 - Weihnachtsgeschenk
Widerruf von Willenserklärungen
A. Sachverhalt
Antonius (A) hat noch immer kein Weihnachtsgeschenk für seine Freundin Constanze (C). Da C ein großer Tierfreund ist, bestellt A beim Schmuckhändler (S) eine Kette mit einem Schildkröten-Anhänger zum Kaufpreis von 389 €. Das Fax sendet A um 11.00 Uhr morgens ab. Als A von Karola (K), der besten Freundin der C erfährt, dass auch sie der C diese Kette schenken möchte, schickt A um 15.00 Uhr ein weiteres Fax an S um seine Bestellung zu stornieren. Die Schreiben werden jeweils wenige Minuten nach dem Absenden durch das Faxgeräte bei S ausgedruckt. Aufgrund des Vorweihnachtstrubels ist S jedoch so sehr in seine Arbeit vertieft, dass er erst gegen 16.00 Uhr beide Faxe aus der Ablage des Faxgerätes entnimmt. Da diese oben auf liegt, liest S zunächst die Stornierung und erst dann die Bestellung, die A bereits um 11.00 versandt hatte.
S ist überzeugt, dass die Stornierung unwirksam ist, da diese unzweifelhaft erst nach der Bestellung bei ihm eingegangen sei. Dies könne man der aufgedruckten Eingangszeit der Faxe eindeutig entnehmen. Er verlangt von A daher die Zahlung des Kaufpreises sowie die Abnahme der Kette.
Abwandlung
A entdeckt im Katalog des Schmuckhändlers S die Kette für 389 €. Er entschließt sich spontan diese für seine Freundin C zu kaufen und schickt um 22.00 Uhr ein Fax mit der Bestellung an S. Eine Stunde später erfährt er von K, dass sie eine ähnliche Kette bei einem anderen Anbieter P für 359 € gesehen hat. Er schickt daher um 23.00 Uhr einen Widerruf an S und bestellt die Kette bei P. Am nächsten Morgen sieht S die Bestellung der Kette und den Widerruf. S verlangt die Zahlung des Kaufpreises sowie die Abnahme der Kette.
B. Frage(n)
Zu Recht?
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