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aktuelles Dokument: Fall8DerBlumenhaendler
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Version [56666]

Dies ist eine alte Version von Fall8DerBlumenhaendler erstellt von JKramer am 2015-06-21 15:03:02.

 

Fallbeispiel 8


Sachverhalt:


Der Angestellte A ist beim Blumenhändler V beschäftigt. Unter anderem ist A für den Einkauf von Blumen zuständig, wobei V den A „an der kurzen Leine" hält und immer wieder konkrete Vorgaben macht, was und bei wem A einkaufen soll. Eines Tages bittet V den A, den neuen Großhändler G auszuprobieren und bei diesem Blumen einzukaufen. A soll Folgenden bestellen:

- 1000 Stück Nelken, aber nur dann, wenn sie maximal 0,50 EUR/Stück kosten,
- 500 Stück Rosen, die nach Möglichkeit nicht mehr als 0,80 EUR/Stück kosten; A sollte hier zumindest versuchen, den regulären Preis von
1,00 EUR/Stück herunterzuhandeln.

Anschließend ruft V versehentlich einen anderen neuen Großhändler F statt G an und teilt ihm mit, dass A für ihn den Einkauf organisiert.

A hat gehört, dass G unzuverlässig ist und will bei diesem deshalb nicht einkaufen. Deshalb bestellt er die Blumen bei F in der von V gewünschten Menge – die Nelken bekommt er allerdings für 0,60 EUR/Stück, Rosen trotz harter Verhandlungen für 0,90 EUR/Stück.

F liefert und stellt dem V zwei Rechnungen über 600,00 EUR (Nelken) und 450,00 EUR (Rosen) aus. Als V bemerkt, dass er den falschen Händler anrief und dass sich A gar nicht an seine Vorgaben hielt, äußert er sich gegenüber F, dass die beiden Rechnungen nicht bezahlt werden. F können die Blumen wieder haben, V sei an die Bestellung nicht gebunden.

Welche Ansprüche hat F?



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