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Fallbeispiel 6
Sachverhalt:
K möchte sich zum Sommerbeginn ein Cabrio zulegen. Angesichts seiner angespannten Finanzsituation schaut er sich deswegen am 20.6.2009 auf dem Hof des Gebrauchtwagenhändlers V um. Hier tritt der Mitarbeiter des V (M) auf K zu und fragt ihn nach seinen Wünschen, ohne seine Position im Geschäft des V näher zu erläutern. Nachdem ihm K näher beschrieben hatte, welche Art von Auto zu welchem Preis er sich vorstelle, zeigt M dem K ein passendes Cabrio zu einem sensationell niedrigen Preis. Auf die entsprechende Nachfrage des K hin teilt M wahrheitswidrig mit, dass es sich nicht um einen Unfallwagen handele. K ist deshalb mit dem Kauf des Autos einverstanden. Bei einer Routineuntersuchung des Cabrios am 23.07.2012 erfährt K in einer Fachwerkstatt, dass es sich doch um ein Unfallfahrzeug handelt. Er erklärt dem V sofort danach, dass er das Auto nicht mehr haben möchte. V verweigert trotzdem die Rückzahlung des Kaufpreises i.H.v. 7.500 EUR, weil er – zutreffend – von dem Unfallschaden des Cabrios nichts wußte.
Muss K das Auto bezahlen?
Bearbeitervermerk: Mängelansprüche sind nicht zu prüfen.
CategoryWIPR1Faelle
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