Fallbeispiel 5 - Handtasche von Tante C
Geschäftsfähigkeit
A. Sachverhalt
Constanze (C) hatte schon immer eine Schwäche für reiche Männer. Als sie den gut betuchten Herbert (H) kennenlernt, ist es im nu um sie geschehen. Auch H ist von C sofort derart angetan, dass sich die beiden bereits 4 Wochen nach ihrem Kennenlernen in Las Vegas das Ja-Wort geben.
C´s Bruder Kurt (K) ist von dem Lebenswandel seiner Schwester bereits seit Jahren nicht begeistert. Als sie nun auch noch den immerhin 25 Jahre älteren H nach so kurzer Zeit ehelicht, bricht er den Kontakt zu C endgültig ab.
K´s 15-jährige Tochter Friede (F) ist der ganze Stolz ihrer Tante C. Obwohl K keinen Kontakt der beiden wünscht, treffen sich F und C des Öfteren heimlich bei C. Bei einem dieser Treffen erzählt ihr F, dass sie die einzige in ihrer Klasse sei, die keine Tasche des angesagten Louis V. besitze. C ist empört und schenkt ihrer Nichte F bei ihrem nächsten Treffen das neueste Modell.
Als K die Tasche bei F entdeckt, ist auch dieser schockiert. Schließlich habe er „das letzte Wort“ in solchen Dingen, zumal F erst 15 Jahre alt sei. Außerdem sei dieser Vertrag schon alleine deshalb nicht wirksam, weil C und F die Vereinbarung nur mündlich getroffen haben – das habe er zumindest von seinem Bekannten (B) erfahren, der immerhin schon seit 3 Jahren Wirtschaftsrecht studiert. F möchte die Tasche unbedingt behalten.
B. Frage(n)
Ist der zwischen C und F geschlossene Schenkungsvertrag wirksam?
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