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öffentliches Recht I - Fall 1
Der Unfalltod des Bundeskanzlers
Kurz vor Ende der Legislaturperiode stirbt der Bundeskanzler in einem Unfall. Trotz mehrerer Versuche des Bundestages, eine neue Regierung zu bilden, ist nach drei Monaten und nur kurz vor der neuen Wahl kein neuer Kanzler gewählt.
Darauf schreitet der Bundespräsident ein und bestimmt den bisherigen Finanzminister (und nicht den Stellvertreter des Bundeskanzlers, den bisherigen Außenminister), die Geschäfte der Bundesregierung interimsweise zu übernehmen. Auf Ersuchen des nunmehr geschäftsführenden Bundeskanzlers bittet der Bundespräsident alle Minister, ihre Geschäfte ebenfalls weiterzuführen.
Die geschäftsführende Regierung beschließt einen Gesetzesvorschlag zum kompletten Umbau des Steuersystems, der bereits weitgehend vorbereitet war und nur noch beschlossen werden sollte. Die Opposition wehrt sich gegen ein solches Vorgehen. Sie erwägt, alle Vorgänge rechtlich anzugreifen.
Frage:
Ist der Kabinettsbeschluss (Gesetzesvorschlag zum Steuerrecht) nichtig? Wie ist der Kabinettsbeschluss zu bewerten?
Lösungsskizze
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