Der schädigende Ausrutscher
A will sich im Supermarkt des S ein Eis kaufen. Leider schafft er es nicht bis zum Eisregal, denn bereits beim Betreten des Supermarkts rutscht er auf einem auf dem Boden liegenden Salatblatt aus. A fällt hin und es zerbricht der wertvolle Bierkrug, den A als Geschenk für seinen Vater im Rucksack bei sich trug. A will nun den Wert des Bierkrugs vom S ersetzt.
Zu Recht?
Anmerkung: Es lässt sich nicht klären, ob S seine Räumlichkeiten regelmäßig reinigt bzw. ob das Salatblatt eben erst von der Salattheke herunterfiel oder schon länger am Boden lag.
Hinweise zum Bearbeiten: Prüft bitte nur den § 280 Abs. 1 BGB, achtet beim § 280 Abs.1 BGB besonders auf die Nebenpflichten aus § 311 BGB.
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