Fallbeispiel – Halloween mit Folgen
Sachverhalt:
Student S feiert bis zwei Uhr morgens auf einer Halloweenparty und fährt anschließend mit seinem Auto nach Hause. Auf der Fahrt entdeckt er in einer Seitengasse einen leblosen Körper auf dem Gehweg liegen. Er steigt aus und findet eine junge Frau (F) vor, die bewusstlos ist und schwer blutet. Da sich das Krankenhaus nur 5 km entfernt befindet, lädt S die bewusstlose F in sein Auto und fährt los. Im Krankenhaus wird F medizinisch versorgt. Es stellt sich heraus, dass F zwei Stunden zuvor von mehreren - passend zu Halloween - verkleideten Gestalten überfallen wurde.
Ein paar Tage später, nachdem F sich bestens erholt hat, verlangt S von F Ersatz für die Reinigung seiner Sitzbezüge im Auto. Diese waren voller Blut und mussten daher in einer Reinigung zum Preis von 500 € gesäubert werden. F weigert sich mit der Begründung sie könne ja schließlich nichts für den Überfall.
Frage:
Hat S gegen F einen Anspruch auf Ersatz der 500 Euro?
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