Fallbeispiel 10 - Skulptur
Anfechtung von Willenserklärungen
A. Sachverhalt
K entdeckt in der Galerie des A die Skulptur eines schlafenden Löwen. A, der die Skulptur für das Werk eines unbekannten Künstlers hält, bietet diese dem K zu einem Preis von 400,00 € zum Kauf an. K ist der festen Überzeugung, dass es sich hierbei nicht um einen unbekannten Künstler, sondern vielmehr um eines der frühen Werke des Carlo Kaden handelt. Er freut sich wahnsinnig über dieses Schnäppchen und schließt kurzerhand mit A einen schriftlichen Vertrag über den Kauf der Skulptur zum Preis von 400,00 €. Beide vereinbaren, dass K die Skulptur am nächsten Tag abholen und bezahlen wird. Als K wie vereinbart am nächsten Tag bei A erscheint, muss er bei genauerer Prüfung der Skulptur jedoch feststellen, dass es sich hierbei wirklich nicht um ein in etwa 40.000 € wertes Original Kadens, sondern tatsächlich um die Skulptur eines unbekannten Künstlers handelt, deren Wert bei 400,00 € liegt.
K erklärt daraufhin gegenüber A, dass er unter diesen Bedingungen nicht am Vertrag festhalten möchte. A hingegen besteht auf Bezahlung gegen Übereignung der Skulptur.
B. Frage(n)
Hat A einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegenüber K?
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CategoryWIPR1Faelle
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