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Europäisches und internationales Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Fallbeispiele zur Veranstaltung

Fall 1 - Nationalisierung in Venezulanien
allgemein zum Völkerrecht
Im südamerikanischen Staat Venezulanien (V) werden die reichen Erdölvorkommen zum großen Teil durch den internationalen Konzern Muschel Dutch Inc. (M) mit Stamm- und Verwaltungssitz im europäischen Staat Flachlandien (F). Über die Nutzung der Ölfelder hat M mit V einen "Staatsvertrag" geschlossen, in dem ein Kündigungsrecht für V vorgesehen, jedoch eine Enteignung ausgeschlossen ist. Trotzdem führt die neue, kommunistische Regierung von V eine Nationalisierung vieler Wirtschaftszweige, unter anderem der kompletten Ölindustrie. Die Anlagen, Betriebe und Tochterunternehmen von M eingeschlossen. Als Enteignung werden M Staatsanleihen von V angeboten, die allerdings erst in vielen Jahren eingelöst werden können.

Da im Nationalisierungsgesetz von V auch alle Verträge mit Privaten Eingentümern für "rechtmäßig aufgelöst" erklärt werden, scheitert M vor nationalen Gerichten von V mit etlichen Klagen gegen die Vorgehensweise.

Wie könnte M gegen die Maßnahmen in V vorgehen?
Vor welchem Gericht?
Wäre eine eventuelle Klage auch begründet?

vgl. auch Fall 8 bei von Arnauld, Völkerrecht: Klausurfälle und Lösungen, S. 79 ff.

Lösung:
Argumentation bei der Frage, ob Entschädigung angemessen, notwendig. Abgrenzung zwischen Verträgen (Hull-Formel in den meisten Investitionsschutzverträgen - prompt, adequate and effective) und dem Gewohnheitsrecht, wo lediglich "angemessen" gefordert wird. Im Angemessenheitsbegriff sind auch durch Entwicklungsländer die zeitnahe und effektive Art der Entschädigung nicht angezweifelt.



Fall 1 (GATT)
Im Staate Monopolien (M), der Mitglied der WTO und Unterzeichner des GATT 1994 ist, entschließt sich die Regierung nach dem Scheitern der Einführung eines Energiemarktes diesen vollständig in staatliche Hand zu überführen. Zu diesem Zweck werden weite Teile des Energiemarktes, praktisch jegliche Marktbetätigung bis auf den Handel mit Energie als staatliches Monopol erklärt. Die noch in privater Hand befindlichen Unternehmen in M werden kontinuierlich durch den Staat aufgekauft. Auch der grenzüberschreitende Handel mit Energie - also Energieein- und -ausfuhren - werden für Staatsmonopol ausgewiesen


Verstoß wegen grenzüberschreitender Handel = Staatsmonopol?
Ungleichbehandlung bei staatlicher Betätigung?
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