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Energieversorgung


Mit Energieversorgung ist eine leitungsgebundene Versorgung i. S. d. § 3 Nr. 14 EnWG gemeint. Wichtig hierbei ist der Netzcharakter, also eine vorhandene Leitung, über die der Energielieferant mit dem Verbraucher verbunden ist. Der Verkauf von Brennstoffen, Batterien oder Akkus fällt nicht unter den Begriff der Energieversorgung im Sinne des EnWG.


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