Konzeption der Lehrveranstaltung
Energierecht Vertiefung und europäisches Energierecht: Gegenstand, Konzeption und Ablauf der Lehrveranstaltung
A. Gegenstand und Konzeption
Die Veranstaltung ist als Vorlesung mit integrierter Übung zu speziellen Themen des Energierechts konzipiert. Die Studierenden lernen darin einige Spezialbereiche der Rechtsordnung kennen, die für die Energiewirtschaft relevant sind. Grundlagenkenntnisse im Energierecht (vgl. Veranstaltung zu den Grundlagen des Energierechts im Bachelor) sind von Vorteil, aber keine Bedingung für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung.
Dabei werden im Gesamtmodul zwei Teile der Veranstaltung integriert:
- in Teil 1 werden Themen des inländischen (deutschen) Energierechts im Rahmen einer Vertiefung behandelt;
- in Teil 2 werden europarechtliche Themen werden - vgl. dazu Europäisches Energierecht.
Die Veranstaltung hat teilweise Übungscharakter dadurch, dass die Studierenden mit ausgewählten Themen konfrontiert werden und sich - neben dem Vortrag des Lehrenden - auch eigenständig mit ihnen auseinandersetzen müssen. Die Vorgehensweise ist dabei so strukturiert, dass zu den Themen zunächst die jeweiligen Rechtsfragen identifiziert werden, danach werden sie analysiert und ihre Struktur erarbeitet. Nachstehend wurden die einzelnen Schritte jeder Übung, die zu befolgen sind, kurz erläutert.
1. Rechtsquellen und Literatur
Primäre Rechtsquelle ist immer das Gesetz. Denken Sie an die Grundlagen: eine präzise Analyse einschlägiger Normen (stets ausgehend von der jeweiligen Rechtsfolge!) gibt Aufschluss darüber, welche Bedeutung die Normen haben und wie sie miteinander zusammenspielen. Von den Primärquellen führt der Weg sodann zur Sekundärliteratur, die Sie identifizieren oder - wenn Vorschläge bereits genannt sind - jedenfalls durcharbeiten müssen.
Primäre Rechtsquelle ist immer das Gesetz. Denken Sie an die Grundlagen: eine präzise Analyse einschlägiger Normen (stets ausgehend von der jeweiligen Rechtsfolge!) gibt Aufschluss darüber, welche Bedeutung die Normen haben und wie sie miteinander zusammenspielen. Von den Primärquellen führt der Weg sodann zur Sekundärliteratur, die Sie identifizieren oder - wenn Vorschläge bereits genannt sind - jedenfalls durcharbeiten müssen.
a. Identifikation der Rechtsfragen
Die Analyse der Normen muss in der Identifikation ihrer Rechtsfolgen für das jeweilige Rechtsgebiet resultieren. Mit ihnen im Zusammenhang stehen dann auch die wichtigsten Rechtsfragen. Stellen Sie Ihr methodisches juristisches Wissen auf die Probe und finden Sie sie!
Die Analyse der Normen muss in der Identifikation ihrer Rechtsfolgen für das jeweilige Rechtsgebiet resultieren. Mit ihnen im Zusammenhang stehen dann auch die wichtigsten Rechtsfragen. Stellen Sie Ihr methodisches juristisches Wissen auf die Probe und finden Sie sie!
b. Problemstruktur
Rund um die Hauptnormen sind auch ihre einzelnen Voraussetzungen zu identifizieren. Das jeweilige juristische Problem kann in dessen Detailfragen nur dann erfolgreich gelöst werden, wenn dessen innere Struktur - also das Zusammenspiel dessen aller Voraussetzungen - verstanden wurde. Diese Struktur ist insofern auch zu finden.
Rund um die Hauptnormen sind auch ihre einzelnen Voraussetzungen zu identifizieren. Das jeweilige juristische Problem kann in dessen Detailfragen nur dann erfolgreich gelöst werden, wenn dessen innere Struktur - also das Zusammenspiel dessen aller Voraussetzungen - verstanden wurde. Diese Struktur ist insofern auch zu finden.
c. Rechtsfragen im Einzelnen
Am Ende steht die Rechtsfrage im Detail. Hinter ihrer Struktur verbirgt sich etwas mehr, als nur ein reines Schema. Auslegungsregeln, Rechtsprechung, Meinungen und Argumentationen gehören zum vollständigen Bild der jeweiligen Rechtsfrage dazu. Diese werden im letzten Schritt der jeweiligen Übung behandelt. Dabei können nicht alle Rechtsfragen in gleicher Tiefe behandelt werden, weshalb jeweils eine Auswahl getroffen wird.
Am Ende steht die Rechtsfrage im Detail. Hinter ihrer Struktur verbirgt sich etwas mehr, als nur ein reines Schema. Auslegungsregeln, Rechtsprechung, Meinungen und Argumentationen gehören zum vollständigen Bild der jeweiligen Rechtsfrage dazu. Diese werden im letzten Schritt der jeweiligen Übung behandelt. Dabei können nicht alle Rechtsfragen in gleicher Tiefe behandelt werden, weshalb jeweils eine Auswahl getroffen wird.
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