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Version [10204]

Dies ist eine alte Version von EnergieRUnbundling erstellt von WojciechLisiewicz am 2011-05-07 09:47:17.

 

Entflechtung der Netzbetreiber


A. Einleitung
Die Liberalisierung der Energiewirtschaft im Bereich der Stromerzeugung / Gasgewinnung auf der einen und des Energievertriebs auf der anderen Seite ist nur möglich, wenn Netze allen Marktteilnehmern nach gleichen Regeln zur Verfügung stehen. Eines der notwendigen Elemente der Liberalisierung der Energiewirtschaft ist demzufolge Gewährleistung der Unabhängigkeit der Netzbetreiber. Neben dem Netzzugang und der Netzentgeltregulierung wird auf diese Weise die zu diesem Zweck erforderliche Transparenz und zumindest teilweise Trennung der Interessen der Netzbetreiber von denen der Erzeuger und Verkäufer von Energie erreicht. Erst mit der durch Entflechtung erreichten Transparenz ist die Kontrolle des Netzbetriebs möglich.

B. Grundlagen

1. Rechtsquellen
Die Pflicht zur Entflechtung der Netzbetreiber resultiert aus europäischem Recht. Sie ist in der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (RL 2009/72/EG) und in der Gasbinnenmarktrichtlinie (RL 2009/73/EG) vorgegeben.
Im deutschen Recht sind insbesondere §§ 6 ff. EnWG rechtliche Grundlage des Unbundling.

2.


C. Fallbeispiel
Das Gasversorgungsunternehmen PrimaGas (P) versorgt in der Region seiner Hauptniederlassung Kunden mit Erdgas. In einigen weiteren Regionen verfügt das Unternehmen über mehrere kleinere Standorte, an denen weitere Kunden mit Erdgas versorgt werden. Das vertikal integrierte Unternehmen verfügt über eine Vertriebsabteilung, die bundesweit Gas anbietet. Das Gas wird überwiegend vom russischen Partner bezogen (Gasimport). Darüber hinaus verfügt P über
  • ein Gasversorgungsnetz in der Stadt der Hauptniederlassung, aus dem ca. 80.000 Kunden versorgt werden,
  • mehrere kleinere Netze in anderen Regionen Deutschlands, an die insgesamt weitere 40.000 Kunden angeschlossen sind.




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