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Eigenversorgung von Unternehmen - Kapitel 4

von Iris Kneißl

4.4 Umsatzsteuer


Grundsätzlich unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens aus- führt, der Umsatzsteuer.[406]

Eine Lieferung liegt nach § 3 I UStG[407] dann vor, wenn einer anderen Person die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[408] Erzeugt ein Unternehmen seinen Strom in einer eigenen Stromerzeugungsanlage und verbraucht diesen auch selbst, liegt somit keine Lieferung an eine andere Person im Sinne des Umsatzsteuergesetzes vor.[409]

Beim Fremdbezug von Strom liegt eine solche Lieferung eines Unternehmens vor, wodurch 19 % Umsatzsteuer auf den Strom anfallen.[410] Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer auf Strom ist die Gesamtsumme aus Erzeuger- und Vertriebsanteil, Netzentgelten sowie den sonstigen staatlich veranlassten Preisbestandteilen. Somit auf das gesamte Entgelt, das „der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.“[411] Die bei einem Fremdbezug zur Kompensation in Schwachlastzeiten gezahlte Umsatzsteuer kann jedoch aufgrund des Rechts zum Vorsteuerabzug nach § 15 I Nr. 1 UStG als durchlaufender Posten beim Finanzamt geltend gemacht werden.[412]

Wird der in der Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom teilweise zur Deckung des Eigenbedarfs genutzt, besteht für den Anlagenbetreiber ein Wahlrecht in Bezug auf die Zuordnung der Anlage zum Betriebsvermögen: Wird die Stromerzeugungsanlage zu mindestens 10 % unternehmerisch genutzt, kann die Anlage dem Betriebsvermögen zugeordnet und der volle Vorsteuerabzug nach § 15 I UStG aus den Anschaffungskosten geltend gemacht werden.[413]

Im Gegenzug zum Vorsteuerabzug liegt in Bezug auf die selbst verbrauchte Strommenge eine steuerliche Entnahme vor. Diese muss dann als „unentgeltliche Wertabgabe“ (§ 3 Ib I Nr. 1 UStG) versteuert werden.[414] Als Bemessungsgrundlage definiert § 10 IV 1 Nr. 1 UStG den (fiktiven) Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten für den Gegenstand.[415] Zur Berech- nung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer kann der Strompreis des Energieversorgungsunternehmens für Reservestrom als (fiktiver) Einkaufspreis, zuzüglich einer eventuell zu zahlenden Grundgebühr, herangezogen werden. Die selbst verbrauchte Strommenge kann anhand des Stromzählers abgelesen werden.[416]
Die auf den selbst verbrauchten Strom zu zahlende Umsatzsteuer kann jedoch mit der Summe der abziehbaren Vorsteuer verrechnet werden. Die Umsatzsteuer stellt somit einen durchlaufenden Posten für das Unternehmen dar, weshalb es sich nicht um direkte Kosten für die selbst erzeugte und selbst verbrauchte Strommenge handelt.[417]

4.5 Energiesteuer


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[406] § 1 I Nr. 1 UStG.
[407] Umsatzsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005
(BGBl. I 2005, S. 386).
[408] Moench/Wagner/Schulz/Wrede, Gutachterliche Stellungnahme „Rechtsfragen des Ei-
genverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanla-
gen“, S. 28
[409] IW/EWI, Eigenerzeugung und Selbstverbrauch von Strom, S. 21.
[410] § 12 I UStG.
[411] § 10 I 2 UStG; Rodi, in: Schneider/Theobald, Recht der Energiewirtschaft, § 22 Rn. 47;
BMWi, Staatlich veranlasste Bestandteile des Strompreises, www.bmwi.de.
[412] IW/EWI, Eigenerzeugung und Selbstverbrauch von Strom, S. 21.
[413] Eine unternehmerische Nutzung liegt bei Einspeisung in das Stromnetz und Vergütung durch den Netzbetreiber vor. BMF Schreiben v. 19.9.2014 (2014/0763346) S. 3; IW/EWI, Eigenerzeugung und Selbstverbrauch von Strom, S. 27; Moench/Wag- ner/Schulz/Wrede, Gutachterliche Stellungnahme „Rechtsfragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen“, S. 20
[414] Da sie eine unentgeltliche Wertabgabe im Sinne von § 3 Ib 1 Nr. 1 UStG darstellt; BMF Schreiben v. 19.9.2014 (2014/0763346) S. 4; Solarpraxis AG, Leitfaden Eigenver- brauch, S. 25; Moench/Wagner/Schulz/Wrede, Gutachterliche Stellungnahme „Rechts- fragen des Eigenverbrauchs und des Direktverbrauchs von Strom durch Dritte aus Photovoltaikanlagen“, S. 27; pv magazine group GmbH & Co. KG, Umsatzsteuer für privaten Photovoltaik-Eigenverbrauch, www.pv-magazine.de.
[415] BMF Schreiben v. 19.9.2014 (2014/0763346) S. 4; Bayerisches Landesamt für Steu- ern, Hilfe zu Photovoltaikanlagen, S. 9 f.
[416] BMF Schreiben v. 19.9.2014 (2014/0763346) S. 4.
[417] Bayerisches Landesamt für Steuern, Hilfe zu Photovoltaikanlagen, S. 17.

CategoryMAEigenversorgung
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