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Rechtsfragen der Netzplanung in der Energiewirtschaft
Im Hinblick auf die Planung von Energieversorgungsnetzen sind in den unterschiedlichen Planungsbereichen folgende Rechtsfragen relevant:
A. Bedarfsplanung
- was sind die notwendigen Inhalte des Szenariorahmens?
- welches Verfahren ist einzuhalten bei Erstellung des Szenariorahmens?
- was sind die notwendigen Inhalte des Netzentwicklungsplans?
- was sind die Voraussetzungen der Bestätigung eines Netzentwicklungsplans gem. § 12 c EnWG
- welche Pflichten / welche Befugnisse hat die Regulierungsbehörde?
- welche Pflichten / welche Befugnisse hat der Übertragungsnetzbetreiber?
- wie ist das Verfahren der Planerstellung durchzuführen?
- besteht Pflicht zur Planfeststellung, § 43 S. 1 EnWG?
- zuständige Behörde?
- ist die Planfeststellung rechtmäßig? (inkl. Verfahren - auch bei Änderungen)
- Ist die Planfeststellung wirksam? (§ 43c EnWG)
- Rechtsschutz gegenüber (nicht rechtmäßigen) Planfeststellungen
C. Enteignung gem. § 45 EnWG
Voraussetzungen der Rechtmäßigkeit der Enteignung?
frühere Liste zum Abgleich:
Insbesondere in Bezug auf die konkrete Projektplanung gem. §§ 43 ff. EnWG sind folgende Fragestellungen in der Praxis denkbar:
- Planungsbedürftigkeit - d. h. die Frage, ob das Netz(aus)bauvorhaben planungsbedürftig ist, also einer Planfeststellung oder zumindest einer Plangenehmigung bedarf;
- Rechtmäßigkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Anfechtbarkeit der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Voraussetzungen der Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Zulässigkeit der Enteignung gem. § 45 EnWG
- Rechtsschutz, insbesondere Anfechtungsklage gegen die Planfeststellung oder Plangenehmigung
- Verfahren zur Erstellung des Bundesbedarfsplans (§§ 12a ff. EnWG)
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