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Wann zählt ein Photovoltaik-Anlagenbetreiber steuerrechtlich als ein Unternehmer?
Ein Anlagenbetreiber kann aus steuerlicher Sicht als Unternehmer eingestuft werden, wenn dieser durch die Anlage, z.B. durch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz Einnahmen erzielt. So wird der Betreiber einer PV-Anlage steuerlicher zum Gewerbetreibenden mit entsprechenden Rechten und Pflichten (OFD Karlsruhe v. 19.02.2015 - S 7104). Verwendet der Anlagenbetreiber den erzeugten Strom ausschließlich zur Eigennutzung, erfolgt keine steuerliche Einstufung als Unternehmer.
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