Wissensdatenbank Wirtschaftsrecht

image4
image3
image2
image1
 Alle Kategorien:
  Forschungsdatenbank
  Lehrveranstaltungen
  Lexikon
  Literatur
  Rechtsgebiete
  Rechtsprechung
  Service
  Studium F H S
  Wissensmanagement
ich war hier: EnergieRLKSMBesteuerungEinspeiseverguetung

Version [94778]

Dies ist eine alte Version von EnergieRLKSMBesteuerungEinspeiseverguetung erstellt von WeberChristina am 2019-07-05 21:21:14.

 

Was ist die Einspeisevergütung und wird diese versteuert?


Die Einspeisevergütung, deren Möglichkeit zur Inanspruchnahme im § 21 Abs. 1 und 2 EEG geregelt ist, meint, dass der Anlagenbetreiber den gesamten in der Anlage erzeugten Strom dem Netzbetreiber zur Verfügung stellt. Im Gegenzug hat der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch, in gesetzlich bestimmter Höhe, für den eingespeisten Strom (Schulz, in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht Band 6 EEG, 4. Auflage 2018, § 21 EEG, Rn. 1).
Seit dem EEG 2014 wird die Einspeisevergütung nur ausnahmsweise gewährt. Vorrang hat, nach dem Grundsatz des § 2 Abs. 2 EEG, die Direktvermarktung zum Zwecke der Marktintegration Erneuerbarer Energien (Schlacke/Kröger, in: Danner/Theobald, Energierecht Werkstand: 100. EL 2018, § 21 EEG 2017, Rn 2). Die Ausnahme gilt gem. § 21 Abs. 1 EEG für Kleinanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW, sowie für größere Anlagen als Ausfallvergütung für einen Zeitraum bis zu drei Monaten (Schulz, in Säcker, Berliner Kommentar zum Energierecht Band 6 EEG, 4. Auflage 2018, § 21 EEG, Rn. 13).
Eine Inanspruchnahme der Einspeisevergütung schließt jedoch gem. § 21 Abs. 2 Nr.2 die betroffene Anlage von der Teilnahme am Regelenergiemarkt aus (Schlacke/Kröger, in: Danner/Theobald, Energierecht Werkstand: 100. EL 2018, § 21 EEG 2017, Rn 11).

Nach aktueller Rechtslage werden die Einspeisevergütungssätze kontinuierlich gesenkt. Die Informationen Zur EEG-Vergütung in kategorisch, tabellarischer Ansicht können hier eingesehen werden.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML   |   Valid CSS:   |   Powered by WikkaWiki