Version [67808]
Dies ist eine alte Version von EnergieRKommunalrechtBeispiel erstellt von WojciechLisiewicz am 2016-05-14 16:54:54.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Rechtsfragen
B. Zulässigkeit der Betätig...
1. Handlungen die unter den...
2. Zulässigkeit der wirtsch...
a. mögliche Rechtsformen § ...
b. Schrankentrias
c. Eignung außerhalb der al...
d. keine wesentliche Schädi...
e. Örtlichkeit § 71 Abs. 5 ...
3. Bauplanungsrechtliche Zu...
4. Vergabe von Aufträgen im...
5. Wettbewerbsrecht/Kartell...
6. Beteiligung örtlicher Ak...
7. Rechtsschutz
C. Ergänzende und weiterfüh...
B. Zulässigkeit der Betätig...
1. Handlungen die unter den...
2. Zulässigkeit der wirtsch...
a. mögliche Rechtsformen § ...
b. Schrankentrias
c. Eignung außerhalb der al...
d. keine wesentliche Schädi...
e. Örtlichkeit § 71 Abs. 5 ...
3. Bauplanungsrechtliche Zu...
4. Vergabe von Aufträgen im...
5. Wettbewerbsrecht/Kartell...
6. Beteiligung örtlicher Ak...
7. Rechtsschutz
C. Ergänzende und weiterfüh...
Kommunalwirtschaft und Energierecht
ein Fallbeispiel
Sachverhalt
Beantwortung der Fragen
A. Rechtsfragen
Folgende stehen im Raum:
- können Gemeinden Wirtschaftsprojekte im Bereich der Energiewirtschaft kommunalrechtlich und in sonstiger Hinsicht (Europarecht / Wettbewerb / Beihilfe / Auftragsvergabe) beliebig durchführen?
- darf Gemeinde Stromerzeugungsanlagen (insb. auch EEG-Anlagen) so planen, wie sie möchte?
- wie funktionieren Projekte mit der Bürgerbeteiligung (Windkraft)?
B. Zulässigkeit der Betätigung durch Gemeinde
1. Handlungen die unter den Vorbehalt des § 71 ThürKO fallen?
- gründen
- übernehmen
- sich beteiligen
- erweitern
2. Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde?
- § 71 Abs. 1 Nr. 1 ThürKO: Eigenbetrieb
- § 71 Abs. 1 Nr. 2 ThürKO: Anstalt
- § 71 Abs. 1 Nr. 3 ThürKO: Rechtsformen des Privatrechts (d. h. auch eine Aktiengesellschaft ist möglich!)
- § 71 Abs. 2 Nr. 1 ThürKO: öffentlicher Zweck
- § 71 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO: Leistungsfähigkeit der Gemeinde
- § 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO: Subsidiaritätsprinzip
- Beachtung: hoheitlichen Handelns (allg. Verwaltung)
- allgemeine Regeln:
- § 71 Abs. 1 und 2 ThürKO zu beachten
- Interessen betroffener Gebietskörperschaften
- Berechtigte Interessen anderer Kommunen (i.d.R. Nachbargemeinden)
3. Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit?
Hierzu mehr im Artikel Planungsrecht in der Energiewirtschaft
4. Vergabe von Aufträgen im Zusammenhang mit Projekten in der Energiewirtschaft
5. Wettbewerbsrecht/Kartellrecht
- GWB (ist kommunales Unternehmen Marktbeherrschend?)
- UWG
6. Beteiligung örtlicher Akteure
7. Rechtsschutz
- Rechtsaufsicht
- Rechtsschutz Dritter (zB.: Leistungsklage vor Verwaltungsgerichten, sofern Dritter in eigenen Rechten betroffen)
C. Ergänzende und weiterführende Informationen
Andere relevante, interessante Sachverhalte, die in diesem Zusammenhang genannt werden können: Z. B. wenn ein Stadtwerk eine Gesellschaft in Tschechien kauft, die Fernwärme produziert und verkauft - Problem des Örtlichkeitsprinzips im Kommunalrecht.
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.