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Kommunalrecht und Energiewirtschaft - Rechtsfragen

ein Überblick

Im Hinblick auf das Zusammenspiel des Kommunalrechts, insbesondere des Kommunalwirtschaftsrechts mit dem Energierecht und der Energiewirtschaft sind insbesondere folgende Fragestellungen denkbar (am Beispiel des Kommunalrechts in Thüringen, vgl. insb. die Vorschriften der ThürKO):

A.

























Alte Sammlung zum Abgleich - Im Einzelnen sind folgende Fragestellungen denkbar:

1. Ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde zulässig?
Die häufig anzutreffende Rechtsfrage ist in der Praxis die nach der Rechtmäßigkeit von Handlungen der Gemeinde, die eine wirtschaftliche Betätigung zum Gegenstand haben - zum Beispiel durch Gründung eines Unternehmens.

2. Unter welchen Voraussetzungen können Bürger an einem kommunalen Energieprojekt beteiligt werden?

3. Inwiefern darf ein kommunales Unternehmen außerhalb des Gemeindegebietes tätig werden?

4. Hat eine Verfassungsklage der Gemeinde (wegen Verletzung des Art. 28 Abs. 2 GG) Aussicht auf Erfolg?

5. Sind Maßnahmen der Rechtsaufsicht gegenüber einer Gemeinde rechtmäßig

    • Rechtsaufsichtsbehörde kann die Betätigung / Gründung eines Unternehmens usw. untersagen; in diesem Fall stellt sich die Frage, ob eine solche Untersagung insbesondere materiellrechtlich zulässig ist;
    • die Gemeinde kann gegen die Untersagung mit einem Rechtsmittel vorgehen; in diesem Fall lautet die Frage, ob die Gemeinde mit dem Rechtsmittel erfolg haben wird (Zulässigkeit und Begründetheit der entsprechenden Klage);
Vgl. dazu auch § 120 ThürKO.

6. Anwendbarkeit der Regeln für wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde
Eine mitunter auch eigenständig bedeutsame Frage ist, inwiefern Regelungen über die Kommunalwirtschaft anzuwenden sind und inwiefern die (hiervon abzugrenzenden) Fragen des hoheitlichen Handelns der Gemeinde betroffen sind.

7. Welche genaue Rechtsform darf die Kommune für ein Unternehmen wählen?
§§ 71 Abs. 1 ThürKO i. V. m. § 73 Abs. 1 Nr. 5 ThürKO

8. Darf die Gemeinde Stromerzeugungsanlagen (insb. auch EEG-Anlagen) so planen, wie sie möchte?
Hiervon abzugrenzen sind Fragen im Hinblick auf die Planung von Energienetzen - vgl. dazu Artikel zu Planungsrecht in der Energiewirtschaft.

9. Welche Regeln gelten für Verträge der Kommune im Zusammenhang mit Projekten in der Energiewirtschaft?
Kann die Gemeinde Aufträge frei vergeben? Was haben kommunale Energieversorgungsunternehmen zu beachten (Vergaberecht)? Was ist bei Konzessionsverträgen zu beachten - ist das auch öffentliche Auftragsvergabe?

10. Besonderheiten im Wettbewerbs- und Kartellrecht
Ist z. B. ein kommunales Unternehmen marktbeherrschend?

11. Erfolgsaussichten der Klage eines Wettbewerbers gegen eine Kommune
Wegen drittschützender Wirkung des § 71 Abs. 2 Nr. 4 ThürKO ist eine solche Klage zulässig. Für die Entscheidung hierüber sind Verwaltungsgerichte zuständig. Eine entsprechende Leistungsklage vor Verwaltungsgerichten ist dann zulässig, sofern Dritter in eigenen Rechten betroffen ist.
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