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Gebäudeenergiegesetz 2023

politische Debatte, Überblick über Regelungen, aktueller Stand

Das GEG war eines der am heftigsten diskutierten Gesetzgebungsvorhaben im Jahre 2023. Die vorerst sehr ambitionierten Pläne der Ampel-Koalition, die vor allem durch das Koalitionsmitglied die Grünen vorangetrieben wurden, wurden in Deutschland und sogar Innerhalb der Koalition sehr kritisiert und wurden letztlich erst nach der Sommerpause nach deutlicher Abschwächung beschlossen. Mit dem Resultat der politischen Kompromisse in nunmehr beschlossener Gesetzesform setzen sich die nachstehenden Zeilen auseinander.

A. Informationen über das GEG allgemein
Gas Gebäudeenergiegesetz beerbte im Jahre 2020 einige frühere Rechtsalte aus dem Bereich der Energieeffizienz bei Wärmeversorgung:
  • das Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
  • die Energieeinsparverordnung (EnEV)
  • das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
  • Wärmeplanungsgesetz (WPG) (dazu auch Ausführungsgesetz in Thüringen)
Die Zusammenfassung der vor 2020 geltenden Rechtsakte sollte deutlich machen, dass die Wärmewende als eine zentrale Aufgabe im Rahmen der Energiewende insgesamt ist.

B. Im Jahre 2023 beschlossene Fassung des Gesetzes
Das Gesetz wurde am 19. Oktober 2023 veröffentlicht (Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 280 vom 19.10.2023), nachdem es am 16. 10. ausgefertigt wurde. Es ist im Bundesgesetzblatt hier zu finden.

C. Wichtigste Änderungen
Redaktionell fallen vor allem folgende große Änderungen im Gesetz:
  • die Abschnitte mit §§ 34 - 45 sowie 52 - 56 fallen weg,
  • dafür wird ein langer Abschnitt mit §§ 71 - 73 (19 Paragraphen) eingeführt
Dies wird mit einer Neuregelung der Anforderungen an Gebäude begründet, die frühere Regelungen obsolet macht und ganz andere Vorgaben schafft. Diese Vorgaben waren auch Gegenstand intensiver politischer Diskussionen.

D. Blick auf die Situation in Thüringen
bezogen auf die faktische und rechtliche Lage

Grundsätzlicher Bedarf:
  • Heizung für Wohn- / Büroraum
  • Prozesswärme

Bei Heizung:
Bestand = 23 % Öl, 50 % Erdgas, 15 % Fernwärme; Wärmepumpe 6 %
Neubau = 58 % Wärmepumpe




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