Version [66439]
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Inhaltsverzeichnis des Artikels
A. Rechtsquellen
B. Rechtsfragen
1. Was versteht man unter E...
2. Ist ein Energie-Contract...
3. Welche Ziele werden verf...
4. Gesetzlicher Rahmen
5. Vor- und Nachteile des E...
6. Geschäftsmodelle
a. Energieliefer-Contracting
b. Einspar-Contracting
c. Finanzierungs-Contracting
d. Betriebsführungs-Contrac...
7. Geschäftsbereiche
a. Wohnungswirtschaft
b. Industrie- und Gewerbe
c. Kommunal
C. Literatur
D. Material aus und für die...
B. Rechtsfragen
1. Was versteht man unter E...
2. Ist ein Energie-Contract...
3. Welche Ziele werden verf...
4. Gesetzlicher Rahmen
5. Vor- und Nachteile des E...
6. Geschäftsmodelle
a. Energieliefer-Contracting
b. Einspar-Contracting
c. Finanzierungs-Contracting
d. Betriebsführungs-Contrac...
7. Geschäftsbereiche
a. Wohnungswirtschaft
b. Industrie- und Gewerbe
c. Kommunal
C. Literatur
D. Material aus und für die...
Energiedienstleistungen
spezielle Geschäftsmodelle in der Energiewirtschaft: Einsparcontracting u. a.
In Bearbeitung!
A. Rechtsquellen
Energiedienstleistungen und damit auch Energie-Contracting in seinen verschiedenen Erscheinungsformen sind zumindest in einigen Bereichen Gegenstand folgender Rechtsakte:
- Energieeffizienzrichtlinie von 2012, RL 2012/27/EU, Volltext als PDF
- Energiedienstleistungsgesetz, aktueller Text hier verfügbar
- § 556c BGB mit der gemäß dessen Abs. 3 erlassenen Ausführungsverordnung (Wärmelieferverordnung aus 2013)
- am Rande ist dabei auch die Heizkostenverordnung relevant (aktueller Text)
B. Rechtsfragen
3. Welche Ziele werden verfolgt?
Das Ziel von Energie-Contracting ist es, durch Optimierungsprozesse deutliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu erreichen.
Das Ziel von Energie-Contracting ist es, durch Optimierungsprozesse deutliche wirtschaftliche und ökologische Vorteile zu erreichen.
4. Gesetzlicher Rahmen
insbesondere Verpflichtungen und Voraussetzungen des Contractings (Art. 18 RL 2012/27/EU)
insbesondere Verpflichtungen und Voraussetzungen des Contractings (Art. 18 RL 2012/27/EU)
- Planung, Finanzierung und Errichtung der Anlage durch den Energie-Contractor
- Kosten und Risiko liegen ebenfalls beim Energie-Contractor
- Gewinn für den Contractor wird durch Miete oder Pacht u.a. erzielt
- Mögliche Befreiung i.S.d. § 61 Abs. III EEG 2014?
- Der Contractor bezieht seinen Gewinn aus der Ersparnis des Kunden
C. Literatur
- Danner/Theobald, Energierecht, Contracting, bei beck-online
- Hack, Energiecontracting, Energiedienstleistungen und dezentrale Energieversorgung
D. Material aus und für die Lehrveranstaltung
Grafische Übersicht:
File | Last modified | Size |
---|---|---|
DIN 8930-5.pdf | 2023-10-06 18:36 | 112Kb |
EnergieDL.jpeg | 2023-10-06 18:36 | 129Kb |
RL 2012:27:EU.pdf | 2023-10-06 18:36 | 1Mb |
Siehe Checkliste zur Vertragsgestaltung
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