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Verbundnetz
Entsprechend § 3 Nr. 35 EnWG ist ein Verbundnetz eine Anzahl von Übertragungs- und Elektrizitätsverteilernetzen, die durch eine oder mehrere Verbindungsleitungen miteinander verbunden sind, oder eine Anzahl von Gasversorgungsnetzen, die miteinander verbunden sind. Diese Begriffsbestimmung deckt sich vollständig mit der des Art. 2 Nr. 14 RL 2009/72/EG sowie mit Art. 2 Nr. 16 RL 2009/73/EG.
Demnach werden hiermit Netze mit unterschiedlichen Spannungsebenen oder Drucksufen über große Strecken vereint. Diese Vereinigung trägt dazu bei eine gleichbleibende Spannung und Frequenz oder Druck
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