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Elektrizitätsversorgungsnetz
Eine selbstständige Begriffsbestimmung des Elektrizitätsversorgungsnetzes ist in § 3 EnWG nicht enthalten. Dies hängt damit zusammen, dass sich dieser Begriff ohnehin aus der Definition des Betreibers von Elektrizitätsversorgungsnetzen nach § 3 Nr. 2 EnWG ergibt. Einzelheiten zu diesen können im Lexikon zum Energierecht nachgelessen werden.
Zum Elektrizitätsversorgungsnetz gehören sowohl Übertragungs- als auch Elektrizitätsverteilernetze, § 3 Nr. 32, 37 EnWG. Demzufolge erfassen diese alle Spannungsebenen.
Quelle: Theobald, in Danner/Theobald, Energierecht, ""§ 3 EnWG"", Rn. 14.
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